Abfallverwertung
Am 01.01.2003 ist die von der Bundesregierung verabschiedete Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Ihr Ziel ist eine Steigerung der Verwertungsleistung bei hoher Sortenreinheit der unterschiedlichen gesammelten Abfallarten. Um dies zu gewährleisten, besteht grundsätzlich eine Getrennthaltungspflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie für Bau- und Abbruchabfälle. Bestimmte, in der Verordnung aufgeführte Abfallarten dürfen auch gemeinsam erfasst werden, wenn sie anschließend in einer Vorbehandlungsanlage in etwa gleicher Menge und Reinheit aussortiert werden, um dann stofflich oder energetisch verwertet zu werden. Die Pflicht zur Getrennthaltung und Verwertung entfällt, wenn eine Vorbehandlung oder energetische Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Dies gilt insbesondere bei zu geringen Mengen oder zu hoher Verschmutzung. Auf Verlangen ist dies der zuständigen Behörde darzulegen.
Unsere Kunden sind im Vorteil. Sowohl bei der sortenreinen Sammlung von Wertstoffen aber auch bei Mischfraktionen bietet Ihnen allein die AWS mit Ihren Anlagen, insbesondere dem Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen eine Einrichtung, die dem hohen technischem Standard der Vorbehandlung, Sortierung und Beseitigung von Abfällen entspricht. Das aussortierte Material wird der stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt, die restlichen, nicht verwertbaren Abfälle werden so abgelagert, dass die Umwelt so gering wie möglich belastet wird. Für die Entsorgung von sortenreinen Abfällen zur Verwertung steht Ihnen selbstverständlich unser weitgefächertes Angebot an verschiedensten Abfallbehältern und Abfuhrrhythmen zur Verfügung.
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...die Kundenberatung der AWS steht Ihnen gerne kostenlos für alle abfallwirtschaftlichen Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns
• telefonisch unter der Nummer 05721/9705 -12 bis 14.
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