Zu den Energiesparlampen gehören:
Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren), Kompaktleuchtstoffröhren, sonstige Gasentladungslampen wie Halogenmetalldampflampen, Natriumdampflampen, Quecksilberdampflampen, LEDs
Nicht zu den Energiesparlampen gehören:
Glühlampen, Halogenlampen, Leuchten wie Stehleuchten, Tischleuchten, Wand- und Deckenleuchten, Hängeleuchten, Kronleuchter, Taschenlampen
Anlieferung:
AWS-Recyclinghöfe und Entsorgungszentrum Schaumburg (EZS) in Sachsenhagen
> Entsorgungsanlagen, Annahmestellen
Abgabe kleinerer Mengen Lampen (keine Leuchtstoffröhren):
Bückeburg: Stadthaus
Sachsenhagen und Hagenburg: Rathaus
Bad Eilsen, Nienstädt, Niedernwöhren, Lindhorst: Samtgemeindeverwaltungen
Stadthagen: AWS-Verwaltung (Obere Wallstr. 3)
Hinweise:
Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen und haben eine durchschnittlich zehnmal so hohe Lebensdauer.
Da Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber enthalten, dürfen sie nicht über den Restabfall entsorgt werden. Die Lampenhersteller sind seit 2006 zur Rücknahme und Verwertung der gesammelten Lampen verpflichtet. So wird gewährleistet, dass wertvolle Bestandteile wie die enthaltenen Metalle und das Leuchtgas wieder genutzt werden. Unterstützen Sie ein Recycling und nutzen Sie die oben angegebenen Sammelstellen.

