Leichtverpackungen
Zu den Leichtverpackungen gehören:
- Verpackungen aus Kunststoff: Becher, Flaschen und Tüten (z.B. Joghurtbecher, Waschmittelflaschen und Milchtüten), Styroporverpackungen;
- Verbundstoffverpackungen: Getränkekartons, Vakuumverpackungen (z.B. Milch- und Saftkartons, Kaffeeverpackungen);
- Metallverpackungen: Dosen, Aluminiumverpackungen, Deckel
Nicht zu den Leichtverpackungen gehören:
- Renovierungsfolien, Schrumpffolien, Styropordämmmaterial, Windeln
- Haushaltsgegenstände aus Kunststoff, z.B. Plastikschüsseln, Eimer, Spielzeug
- Blech, Draht, Nägel
Abholung:
Abholung der AWS-Leichtverpackungssäcke: alle 2 Wochen
Die Leichtverpackungssäcke fassen 90 l
> Tipps für eine reibungslose Abfuhr
Hinweise:
Kostenlose Leichtverpackungsäcke erhalten Sie:
- in allen Einrichtungen der AWS,
- in der Kreisverwaltung in Stadthagen,
- in den Samtgemeindeverwaltungen Eilsen, Nienstädt und Rodenberg,
- am Kompostplatz Pohle,
- in den Stadtverwaltungen Stadthagen und Obernkirchen,
- in den Bürgerbüros Bad Nenndorf, Bückeburg und Rinteln und
- bei der Firma Sauthoff Entsorgung in Nienstädt

