Neuanschluss

Um eine fachgerechte Abfallentsorgung für eine saubere Umwelt ohne spätere Altlasten sicherzustellen, ist der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung sowohl für private Haushalte als auch für jedes Unternehmen, aber auch für Praxen, Kanzleien, eingetragene Vereine u.ä. zwingend notwendig. Dies schreibt § 7 der Gewerbeabfallverordnung vor. Demnach sind sämtliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung verpflichtet, für die Entsorgung Abfallbehälter in ausreichendem Umfang, mindestens jedoch einen Restabfallbehälter zu nutzen.

 

Wir bieten Ihnen passend für Ihre individuellen Belange Behälter in unterschiedlichen Behältergrößen und Abfuhrrhythmen an. Unsere qualifizierten Kundenberaterinnen- und berater informieren Sie gerne. 

 

Für Anschluss Ihres Betriebes an die öffentliche Abfallentsorgung haben sie > hier die Möglichkeit, sich unseren Erfassungsbogen herunterzuladen. Diesen senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche und telefonische Beratung zur Verfügung.